Tierquälerei was tun?

Wo der Mensch aufhört zu denken,
beginnt das Leiden der Tiere !!!

Auch Sie als einzelner Mensch können etwas bewirken.
Sie sollten das nicht vergessen.

Tierquälerei ist in Deutschland strafbar !

Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat
bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,
wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus
Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende
erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung
(§ 303 Strafgesetzbuch) strafbar sein, wobei Tierschützer erfolglos gegen diese Begrifflichkeit
protestiert haben.

§ 2 Tierschutzgesetz definiert die Anforderungen an den Tierhalter.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm
Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung
des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Es gibt doch Schlimmeres ...    wirklich ???

Welcher Tierschützer hat diesen Satz noch nicht gehört?
Es wird gesagt, dass wir uns lieber um das Leiden der Menschen oder Kinder kümmern sollten.
Das sagen sogar manche sogenannten Tierfreunde, wenn wir gegen die unmögliche Art der
Tierhaltung in Zirkussen, Delfinarien, Zoos, in der Massentierhaltung, bei den Tiertransporten
etc. protestieren.

Es handelt sich hierbei aber offensichtlich um eine Schuldverschiebung - also den Versuch,
ein Unrecht mit dem anderen Unrecht zu entschuldigen!

Was sollte ich machen ?

Wenn Sie Tierquälerei beobachten, dann schauen Sie bitte nicht weg. Rufen Sie bitte sofort die
Polizei an. Selber direkt einzugreifen ist meist nicht ratsam, da der Tierquäler auch vor Gewalt
gegen Menschen nicht zurückschrecken könnte. Das sollte man immer von der jeweiligen Situaton
abhängig machen. Die Polizei zu rufen ist in jedem Fall besser.

 

Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte hier:  Tierquälerei

Quelle:  www.wikipedia.de