Ihr Erbe

Gedanken rund um das Thema Tod treffen uns oft im Innersten, und es liegt in der Natur des Menschen, diese Gedanken gerne zu verdrängen.

Bitte nehmen Sie sich dennoch fünf Minuten Zeit und widmen diese folgendem Abschnitt.

Wenn Sie ein Tierfreund sind und Sie möchten, dass nach Ihrem Tod der Tierschutzverein Ihr Vermögen  - so wie es in § 2 unserer Satzung steht - für

(1) die Vertretung, Förderung und Pflege des Tierschutzgedankens,
(2) die aktive Pflege und Fürsorge von Tieren, die obdachlos, verletzt oder krank aufgegriffen bzw. nicht artgerecht gehalten werden

verwenden soll, ist es wichtig, dass Sie Ihre Nachlassangelegenheiten in einem Testament regeln. Damit Ihnen beim Aufsetzen eines Testamentes kein Formfehler unterläuft, empfehlen wir Ihnen, zu diesem Zwecke einen Notar aufzusuchen.

Wenn Sie Tierhalter sind und Ihr Tier nach Ihrem Tod gut versorgt wissen wollen, bedenken Sie bitte, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, ein Tier als Erben einzusetzen. Wohl aber besteht die Möglichkeit, einen Tierschutzverein in Ihrer Nähe im Testament als Erben zu benennen, verbunden mit der Auflage, sich um das geliebte Tier zu kümmern und Ihren Wünschen entsprechend für dieses ein gutes, neues Zuhause zu suchen.

Unserem Tierschutzverein wurde im Jahr 2012 ein Haus und ein älteres Pferd von einer Coesfelder Tierfreundin mit der Auflage vererbt, für das Pferd bis an dessen Lebensende zu sorgen. Ravel verbrachte seinen Lebensabend auf dem Hof der Familie  Idelmann in Billerbeck, wo er in Offenstallhaltung lebte, täglich Weidegang hatte und liebevoll versorgt wurde. Regelmäßig überzeugte sich Jürgen Hille persönlich vom guten Pflegezustand unseres Schützlings. Die Unterbringungs- sowie Tierarztkosten wurden aus der Erbschaftsmasse gedeckt. Im Mai 2019 mussten wir Ravel auf Grund seines Gesundheitszustandes im hohen Alter von 28 Jahren über die Regenbogenbrücke traben lassen ...

 

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Dezember 2018: Nikolausbesuch bei Ravel