Online-Haustierhandel im Visier

21.03.2021
Welpenhandel
Welpenhandel

Noch nie war die Nachfrage nach Haustieren so groß wie im Moment und die Preise sind innerhalb eines Jahres, gerade für Hunde, teilweise um das Dreifache gestiegen. Der Online-Handel mit Haustieren boomt.

Privatleuten, Züchtern und Tierschutzorganisationen ist es erlaubt, auf den verschiedensten Tierportalen ihre Tiere anzubieten. Leider tummeln sich sehr viele unseriöse Züchter, illegale Tierhändler und zweifelhafte Tierschutzorganisationen im Netz. Die Betreiber von Ebay Kleinanzeigen haben seit Oktober 2020 einige neue Regeln für den Verkauf von Lebewesen aufgestellt. Hier eine kleine Zusammenfassung:

  • Es ist grundsätzlich verboten, lebende Tiere zu verschenken oder zu tauschen.

  • Auch das Vermieten oder Verleihen eines Tieres z.B. zur Zeugung von Nachwuchs (Deckakt) ist untersagt.

  • Giftige Tiere wie z.B. Giftschlangen oder giftige Skorpione, aber auch Wildfänge, dürfen nicht angeboten werden.

  • Der Handel mit sogenanntem Lebendfutter wie z.B. Mäusen ist untersagt.

  • Tiere aus Qualzuchten, wie kurznasige Hunde- oder Katzenrassen, beispielsweise die französische Bulldogge, oder Faltohrkatzen oder auch Nackthunde und -katzen, um nur einige zu nennen, sind ebenfalls vom Verkauf ausgeschlossen.

  • Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche abgegeben werden

  • Angebote, bei denen die Tiere noch nicht besichtigt werden können – darunter fallen auch Wurfankündigungen - sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Muttertier muss immer auch besichtigt werden können.

  • Züchter als gewerbliche Anbieter dürfen nicht mehr als drei Würfe von zwei verschiedenen Rassen innerhalb von 365 Tagen verkaufen. Ein privater Anbieter darf nur einen Wurf innerhalb der 365 Tage anbieten.

  • Außerdem verbietet Ebay Kleinanzeigen den Handel mit sogenannten Listenhunden. Auch Mischlinge aus diesen Rassen dürfen nicht eingestellt werden.

So steht es geschrieben, aber leider gibt es zahlreiche Verstöße gegen diese Regeln.

Ein Vorstandsmitglied des Tierschutzvereins Coesfeld, Dülmen und Umgebung hat sich zur Aufgabe gemacht, stichprobenartig die Verkaufsanzeigen von Tieren auf Ebay Kleinanzeigen auf Verstöße hin zu kontrollieren. Regelmäßig wird sie dabei fündig. Bis zu 5 der sogenannten Deckanzeigen (das Anbieten eines Rüden oder einer Hündin zur Zucht bzw. zur Vermehrung) und zahlreiche Verdachtsfälle von illegalem Welpenhandel meldet sie an manchen Tagen bei Ebay Kleinanzeigen. Die gemeldeten Verkaufsanzeigen werden dann zwar zeitnah von dem Anzeigenportal gelöscht, aber es passiert, dass sie kurze Zeit später erneut mit etwas abgeändertem Wortlaut eingestellt werden. Unsere Tierschützerin hat aber mittlerweile ein geschultes Auge für solche Tricks und meldet diese dann erneut.

Wenn Ihnen bei Ebay ein Verstoß auffällt, dann scheuen Sie sich nicht davor, diesen zu melden und somit unseriösen Züchtern, illegalen Tierhändlern und zweifelhaften Tierschutzorganisationen den Kampf anzusagen. Dazu geht man auf die verdächtige Verkaufsanzeige und findet dort, wenn man nach unten scrollt, rechts am Rand den Vermerk „Anzeige melden“ (Beim Handy einfach nur nach unten scrollen)

Hier kann dann aus verschiedenen, vorgegebenen Gründen (z.B. verbotener Inhalt) ausgewählt werden, warum gerade diese Anzeige gelöscht werden soll. Nur noch eine kurze Begründung abgeben, auf „Feedback senden“ klicken und die Anzeige wird zeitnah gelöscht. Wichtig ist noch, dass diese Meldung anonym bleibt.