Katzenschutzverordnung Kreis Borken

Der Kreis Borken hat seine Katzenschutzverordnung am 05.11.2018 beschlossen.

Diese tritt ab dem 01.01.2019 in Kraft.

Mit dieser Verordnung wird eine Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle
freilaufenden Katzen im Kreis Borken eingeführt.

Katzenhalterinnen und Katzenhalter sind ab dem 01.01.2019 verpflichtet, ihre Katzen zu registrieren
und von einer Tierärztin oder einemTierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen, sofern sie diese
frei laufen lassen (sog. Freigängerkatzen).

Die Registrierung hat in dem kostenfreien Haustierregister
TASSO e.V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach/Ts. https://www.tasso.net/
oder
FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn https://www.findefix.com/
zu erfolgen.

 

Hier gehts zur Seite des Kreises Borken / Katzenschutzverordnung.

Hier der Link zur PDF-Datei mit dem genauen Wortlaut der 
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Borken .