Hundesteuerbefreiung

19.02.2024
Steuer4
Steuer4

Im November 2023 hatten wir an die Bürgermeister unserer Partnerkommunen Coesfeld, Dülmen, Nottuln, Billerbeck, Havixbeck, Rosendahl, Senden und Reken einen Antrag bezüglich einer 2-jährigen Befreiung von der Hundesteuer für aus unserem Tierheim adoptierte Hunde gestellt. 

Die Städte Dülmen und Billerbeck hatten in der Vergangenheit bereits Befreiungen von 6 Monaten und einem Jahr eingeführt. Wir streben in unserem Zuständigkeitsbereich nun eine einheitliche Steuerbefreiung von 2 Jahren an, um den "Flickenteppich" verschiedener Regelungen zu beseitigen.

Natürlich kann und darf eine temporäre Steuerbefreiung nicht das alleinige Argument für die Adoption eines Hundes sein, aber vielleicht ist sie in manchen Fällen das Zünglein an der Waage - zu Gunsten eines Tierheimhundes.

Der Rat der Stadt Coesfeld und der Rat der Gemeinde Rosendahl haben bereits über unseren Antrag entschieden. Während Coesfeld eine 2-jährige Steuerbefreiung beschlossen hat, konnte sich Rosendahl leider nur zu einer einjährigen Steuerbefreiung durchringen. Wir hoffen nun, dass die anderen Kommunen in den nächsten Wochen mit den Coesfeldern gleichziehen.