Ein Jahr Katzenschutzverordnung

31.01.2020
kso-katze3
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Ein Jahr Katzenschutzverordnung - Zeit für eine erste Bestandsaufnahme

Vor einem Jahr wurde für den Kreis Coesfeld eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Demnach hat jeder Katzenhalter, der seiner Katze Freigang gewährt, die Verpflichtung, sein Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Unser Tierschutzverein kümmert sich im Nordkreis Coesfeld um Streunerkatzen, die keinen Besitzer haben und draußen ohne menschliche Obhut leben. Sind die Katzen zahm, nehmen wir die Katzen in unserem Tierheim auf, lassen sie kastrieren, kennzeichnen und registrieren und vermitteln sie in ein neues Zuhause. Die Katzen, die jedoch völlig verwildert sind und wegen ihres Verhaltens nicht in einen Haushalt vermittelt werden können, werden, nachdem sie kastriert und mit einer Ohrkerbe gekennzeichnet sind, wieder in ihr altes Revier entlassen.

Im vergangenen Jahr haben wir im Tierheim 460 besitzerlose Katzen aufgenommen. 194 davon waren zahme Tiere, die wir in die Obhut verantwortungsvoller Menschen weitervermitteln konnten. Außerdem konnten wir anhand der Kennzeichnung 55 vermisste Katzen wieder an Ihre Besitzer übergeben. 159 Katzen waren wild und wurden nach erfolgter Kastration wieder in die Freiheit entlassen (die Differenz bei den Zahlen kommt durch einzurechnende Geburten und tierschutzbegründete  Euthanasien schwerst erkrankter Tiere zustande).

Wir hoffen, dass sich nach 2-3 Jahren konsequenten Kastrierens erste Erfolge einstellen: ein Rückgang der Katzenpopulation verwilderter Katzen und ein Ende des Elends verwahrloster Streunerkatzen.