Das Urteil zum Kükenschreddern

15.06.2019
Küken
Küken

Am 13.06.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil über die tierschutzwidrige Praxis des Schredderns männlicher Küken nach dem Schlüpfen.

Dem Urteil nach verstößt diese Praxis gegen das Tierschutzgesetz, wird aber übergangsweise weiter erlaubt.

Die zwei Seiten einer Medaille:

Was uns freut …

Im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht Münster stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Tierschutzgesetz über betriebswirtschaftliche Aspekte. Wirtschaftliche Belange der Brutbetriebe sind nicht mehr vorrangig. Daher ist dieses Urteil für den Tierschutz von großer Bedeutung und dürfte auch richtungsweisend für zukünftige Urteile sein.

Was uns wütend macht …

Übergangsweise ist das Schreddern männlicher Küken weiterhin erlaubt. Momentan gibt es noch keine verlässliche, praxistaugliche Methode, mit der noch vor dem Schlüpfen das Geschlecht der Küken bestimmt werden kann. Zwei Methoden der Geschlechterbestimmung im Ei stehen kurz vor der Marktreife und die Richter wollen die Brutbetriebe mit einer abrupten Umstellung der Betriebsorganisation zum jetzigen Zeitpunkt nicht überfordern.

Als Tierschützer stellt man sich jedoch die Frage, warum die Politik und Rechtsprechung so langsam reagiert. Schon 2013 wollte die damalige Landesregierung in NRW das Kükentöten stoppen. Es dauerte ganze sechs Jahre, bis es zu diesem teilbefriedigenden Urteil kam.

Wir als Tierschützer raten dem Verbraucher, der nicht auf sein Frühstücksei verzichten möchte, durch sein Kaufverhalten den Markt zu beeinflussen. Kaufen Sie Eier von Bio-Betrieben, die Zweinutzungsrassen halten. Bei diesen Rassen legen die weiblichen Tiere Eier und die männlichen Tiere sind für den Fleischverzehr geeignet. Dort werden nämlich nur die Grünabfälle geschreddert …….